Hausordnung
HAUSORDNUNG
Liebe Kinder!
Wir freuen uns, dass du …
Wir freuen uns, dass du …
- das Schulhaus erst um 7:45 Uhr betrittst, außer, du bist für den Frühdienst angemeldet.
- jeden Tag pünktlich zur Schule kommst und dich nicht verspätest.
- deinen Scooter oder dein Fahrrad vor der Schule parkst. Die Schule kann keine Haftung übernehmen.
- alle Leute im Schulhaus grüßt, weil alle zu dir nett sind.
- keine gefährlichen Gegenstände mitbringst, denn das ist verboten!
- auch dein Handy und andere Wertgegenstände in der Schultasche lässt. Die Schule kann keine Haftung übernehmen.
- deine Hausschuhe immer an den Füßen trägst.
- in der Schule immer Wasser trinkst und kein anderes Getränk mitbringst.
- immer brav mitarbeitest und zu einer guten Klassengemeinschaft beiträgst (§ 43).
Liebe Eltern!
Wir freuen uns, dass Sie ….
- uns vertrauen und mit uns wertschätzend zusammenarbeiten.
- die Unterrichtsarbeit der Schule unterstützen, sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beitragen (SchUG § 61).
- immer dafür sorgen, dass Ihr Kind alle Schulsachen, auch ein vollständiges Federpennal, mit hat (SchUG § 61).
- Ihr Kind pünktlich zur Schule schicken/bringen. 7:45 Uhr wäre gut, damit Ihr Kind noch genügend Zeit hat, sich umzuziehen und die Schulsachen herzurichten, bevor der Unterricht um 8:00 Uhr beginnt.
- das Gespräch mit den Pädagog:innen suchen, sobald etwas unklar ist. Bitte machen Sie sich dazu einen Termin aus.
- die Elternmappe täglich kontrollieren und die Nachrichten auf Schoolfox bestätigen (SchUG § 61).
- von kurzfristigen Änderungen der Entlassungszeiten Abstand nehmen, da dies für die Schule organisatorisch sehr schwierig ist und eine mögliche Fehlerquelle bei der Entlassung darstellt. Falls ein Notfall besteht und Sie doch die Entlassungszeit ändern müssen, dann für diesen Tag bitte schriftlich in der Elternmappe mitteilen und NICHT über Schoolfox schreiben.
- Änderungen persönlicher Daten (Name, Adresse, Telefonnummern, Kontodaten …) sogleich über Schoolfox melden.
- Ihrem Kind keine eigene Jause mitgeben, da wir an unserem Standort gemeinsam die Jause vom Bäcker beziehen.
- nach Unterrichtsschluss vor dem Schultor und nicht in der Schule warten.
- Ihr Kind im Krankheitsfall gleich in der Früh vor 7:45 Uhr entschuldigen (über Schoolfox) bzw. so schnell wie möglich von der Klasse abholen und Krankheiten wie Röteln, Scharlach, Läuse und Feuchtblattern (Windpocken) umgehend in der Direktion oder im Sekretariat melden. Kinder müssen im Krankheitsfall von der Klasse abgeholt und dürfen nicht von uns entlassen werden.
- die Arzttermine möglichst so legen, dass Ihr Kind keinen Unterricht versäumt.
- Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn es gesund ist bzw. eine ärztliche Lausfreibestätigung hat.
Hier noch ein paar wichtige Informationen:
- Unsere Pädagog:innen dürfen keine Medikamente verabreichen, dazu gehören auch alternativmedizinische Präparate.
- Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Wertgegenstände beziehungsweise auch nicht die Kosten für beschädigte Gegenstände anderer Schülerinnen und Schüler.
- Handys dürfen im Schulhaus von den Kindern nicht verwendet werden und müssen ausgeschaltet sein. Auch Tracker-Smartwatches müssen so programmiert sein, dass Kinder während der Schulzeit nicht telefonieren können.
- Im Turnunterricht benötigen die Kinder Schuhe mit heller Sohle und für lange Haare einen Haargummi. Bitte auch darauf achten, dass der Schmuck keine Verletzungsgefahr darstellt.
- Falls Sie ein Gespräch wünschen, bitte ich Sie, mit der Lehrerin/dem Lehrer Ihres Kindes einen Termin auszumachen – Gespräche zwischen „Tür und Angel“ sind nicht erlaubt, da die Pädagog:innen Aufsicht haben.
- Die Aufsichtspflicht der Pädagog:innen endet mit der Entlassung. Ab da tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
- Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden.
- Von Urlaub und Freistellungen während des Schuljahres ist Abstand zu nehmen (Schulpflicht!).
- Nach Abendveranstaltungen muss das Schulhaus bis spätestens 21:00 Uhr verlassen werden.
- Für verloren gegangene Schülerausweise muss eine Verlustanzeige gemacht werden (Magistrat). Nur gegen Vorlage dieser Verlustanzeige darf ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
- Während Elternabenden, Sprechtagen (KEL) und ähnlichem liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
- Werbung, Angebote und Infomaterial von schulfremden Personen dürfen nicht ohne Genehmigung der Direktion an die Kinder verteilt werden.
Diese Hausordnung wurde basierend auf den Paragraphen 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes erstellt. Sie gilt für alle am Schulleben beteiligten Personen als gesetzliche Verordnung an der Schule.